Vorweg, ich hab den StrenTV-Beitrag nicht gesehen. In manchen posts kommen aber immer wieder Meinungen zu Tage, die so nicht stimmen.
Wenn ein Gabelhersteller eine Federgabel verkauft und sie als die "Race-Gabel" o.ä. anpreist, dann erzeugt er eine gewisse Verbrauchererwartung und dazu hat unser Oberster Gerichtshof bereits was Gscheites gsagt: (PHG = Produkthaftungsgesetz)
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RS U OGH 1998/04/28 10 Ob 399/97t
Die nach § 5 PHG maßgebenden Sicherheitserwartungen sind nur
berechtigt, wenn der Benutzer den Anforderungen an seine
Eigenverantwortung gerecht wird, spricht doch § 5 Abs 1 Z 2 PHG vom Gebrauch des Produktes, mit dem billigerweise gerechnet werden könne.
Zu prüfen ist daher, ob das geübte Verbraucherverhalten für den
Hersteller vorhersehbar war; denn für unvorhersehbare oder geradezu
absurde Gebrauchsarten hat der Hersteller keinesfalls einzustehen,
Wohl aber für ein sozial übliches Verhalten. (T1); Beisatz: Hier: Der Einsatz eines Mountainbike-Lenkers im Rennsport ist für den
Hersteller vorhersehbar. (T2); Beisatz: Die berechtigte
Sicherheitserwartung stellt nicht nur auf den durchschnittlichen
Verbraucher ab, sondern es kommt diesbezüglich auf den
Erwartungshorizont der produktspezifischen Verbraucher an (hier:
Wettkampfsportler).
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Auch ein Haftungsausschluß in den "Garantie"-bestimmungen o.ä. wäre nach überwiegender Meinung irrelevant, wenn sie in einem krassen Mißverhältnis zur Produktpräsentation oder dem üblichen Zweck stehen.
Sollte es hier tatsächlich ernsthafte Probleme mit den Gabeln geben (ich hab auch eine 2002er SID......), dann sollten sich Hersteller und auch die Händler, rasch was überlegen, sonst wirds vielleicht teuer.....(Abgesehen davon, daß ein Gabelbruch beim Downhill oder sonst wo eine MTB-SuperGAU is..)
Im übrigen denke ich, daß beim nächsten ChaotenTag, wenn Interesse besteht, meine Wenigkeit die Problemkreise Garantie-Gewährleistung-Produkthaftung etc. beleuchten wird.
Lass ma uns nix gfallen!!!!
lg
Michael