Auch wenn es Personenschäden gegeben hätte, wären die Ansprüche wegen der Beschädigung des Fahrzeuges und der mitgeführten Gegenstände zivilrechtliche Ansprüche... (sogenannte Privatbeteiligung wäre theoret. möglich, wird aber in 99% der Fälle nicht vom Strafgericht entschieden)
Vorgehen:
1. Herausfinden, welche Ö Versicherung für die tschechische Versicherung des Unfallgegners zuständig ist
:Info-Hotline 0711 420 45 45 österreichweit zum Ortstarif des Versicherungsverbandes der Ö Versicherungen, oder aus der homepage des Verbandes suchen http://www.vvo.at
(Korrespondenzversicherung finden).
Dann Anspruchschreiben an die Ö Versicherung Fahrzeugschaden, Nebenansprüche, Fahrradschaden.
Enstsprechende Beweise anbieten: Expertise, Rechnungen, Vergleichsangebote /beschädigte Gegenstände aufheben!!.
Wenn kein Anerkenntnis innerhalb von drei Wochen erfolgt, Klage einbringen lassen.
Wenn Du noch Hilfe brauchst, bitte PM an mich
Matsch Gatsch
Michael
P.S.:Unfall mit Ausländern
Info aus dem Netz:
So wenig wünschenswert ein Autounfall an sich schon ist, bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Österreich oder im Ausland kommen weitere Probleme dazu.
Lesen Sie dazu ein Paar Tipps, was Sie beachten sollten, damit sie schneller und sicherer ihre Schadenanprüche durchsetzen können. Der beste Anwalt kann so manchen Fehler bei der Unfallaufnahme nicht mehr ausgleichen.
Unfall mit Ausländern in Österreich
Österreich ist ein Fremdenverkehrs- und Transitland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall mit Ausländischen Beteiligten verwickelt zu werden. Wenn dies nun tatsächlich passiert, was ist zu tun, um gravierende Verzögerungen zu vermeiden ?
Europäischer Unfallbericht
Der Unfallbericht muss genau ausgefüllt und von beiden Beteiligten unterschrieben werden. Auf jeden Fall ist der Name des Unfallgegners, das Kennzeichen und die Versicherung festzuhalten.
Bitte schreiben Sie deutlich und leserlich. Ein Unfallbericht der nicht leserlich ist führt zu keiner Schadenerledigung. Wenn nicht eindeutig eine Sachverhaltsdarstellung vorhanden ist - damit der Schadenreferent den Fall erledigen kann - und dieser von beiden Seiten unterschrieben ist, kann es sein das Sie einen Schaden erleiden für den keiner aufkommt.
Verkehrsunfallanzeige bei Polizei oder Gendarmerie
Nach einem ministeriellen Erlass muss die Polizei oder Gendarmerie bei einem Unfall mit einem ausländischen Beteiligten auf Verlangen das Unfallprotokoll verfertigen. Das gilt auch bei Sachschäden.
In der Praxis kommt es allerdings manchmal vor, dass die Aufnahme mit der Begründung "es ist nur ein Sachschaden" nicht durchgeführt wird. Bestehen Sie also auf Ihr Recht!
Das Unfallprotokoll wird von Ihrer Versicherungsanstalt direkt an den Versicherungsverband übersendet der es einer österreichischen Versicherung zur Bearbeitung weitergibt. (Es gibt einen genau festgelegten Plan wer für den betreffenden Schadentag für die Unfallerledigung eingeteilt und zuständig ist.
Der Schaden des Österreichers wird übrigens auf jeden Fall von einer österreichischen Versicherung (in Vertretung der ausländischen Versicherung des ausländischen Beteiligten) reguliert. Dafür sorgt das Grüne Karten - Abkommen.
Lenker die aus Staaten kommen, die dieses Abkommen nicht mitunterzeichnet haben (z.B. UdSSR-Nachfolgestaaten), müssen eine Grenzversicherung bei der einreise nach Österreich abschließen. Diese garantiert jedenfalls die österreichische Mindestdeckungssumme von dzt. 12 Mio. S. Es gilt das Recht des Unfallortes und damit das österreichische Schadenersatzrecht.
Welche ist die zuständige Versicherung?
Der Versicherungsverband teilt die Bearbeitung des Schadens einer österreichischen Versicherung zu. die zuständige Versicherung erfährt der Geschädigte beim Versicherungsverband:
Telefon 0222/711 56-0