Dann wäre noch das mit dem ausmalen. Natürlich ist es ein Vertrag und wir haben in unterschrieben, aber ein Vertrag kann ein Gesetz nicht aushebeln und das sagt ja: "
Ausmalverpflichtung
In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln, dass bei Auszug die Wohnung ausgemalt werden muss. Viele Klauseln in diesem Bereich sind allerdings rechtsunwirksam. Wenn etwa in einem aus Textbausteinen bestehenden vorformulierten Vertrag des Vermieters eine Ausmalverpflichtung (zB. Rückstellung „ordnungsgemäß weiß ausgemalt“) enthalten ist, dann ist diese für den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam. Nur eine Ausmalverpflichtung, die in einem individuell ausgehandelten Vertrag zwischen Mieter und Vermieter explizit vereinbart wurde, ist rechtswirksam.
Im Normalfall muss der Mieter also nur dann neu ausmalen, wenn die Wände über die normale Abnützung hinaus in Anspruch genommen wurden oder wenn eine Farbe radikal abweichend von herkömmlichen Usancen gewählt wurde"