von Notbremsung, rauchenden Reifen oder so war bisher nicht die Rede.
Wobei bei einem Auffahrunfall der hintere die schlechteren Karten hat, eben weil der vordere u.U. eben auch einmal wirklich hart bremsen müssen könnte. Die Verpflichtung zum Anhalten-können gilt für alle.
Andererseits: eng reinschneiden (Vorderrad vorn und die Kurve gehört mir) ist auch nicht. Da muß schon der Überholende für den Abstand sorgen.
Ziemlich undurchsichtig, das Ganze.
Das sich ein Anwalt mit einem Richter auch privat unterhält würde ich nicht sooo anstößig finden (besonders am Land), die haben eben oft miteinander zu tun.