Arx
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@fluxl
habe ja nie gesagt, dass man eine 888 reinbaun soll, die einbauhöhe verträgt ja schon ein normales Dh-rad nicht.
wo wir schon bei giant sind weißt wer ob das reign auch in europa raus kommen soll. ist ja zwischen Vt und Ac angesiedelt.
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na das ac 1 ist ein freerider, die VT reihe sind bei Giant enduros.
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naja das ac1 ist nicht wirklich ein enduro.
das problem an der 888er und 66er ist die einbauhöhe, die soll gewaltig sein.
also wenns noch tourentauglich bleiben soll, schau dir mal die pike, die nixon oder die all mauntian an.
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mit 1.90 zu groß für einen 21er? was fahrst du denn sonst für eine rahmenhöhe( ich bin auch 1.90 und bin bis jetzt 19er gefahren, mein neues wird wohl ein 20er, vielleicht auch ein 21er werden, aber größer auf keinen fall)
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das xc ist doch mehr fürs grobe als das radon(bremse, lenker, federweg), das gegen stück bei canyon ist wohl das mr.
und das canyon mr 7 kostet auch 1900€ und hat "nur" xt, keine marthas usw. und wiegt trotzdem ein kilo weniger.
12 kg sind für ein fully total ok, aber für ein race fully mit fast komplett Xtr, mit einer gabel unter 1500gr, mit ultraleichtbau scheibenbremsen und wcs anbauteilen sauschwer...
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ich finds radon ziemlic schwer, würde mich interessieren wieviel der rahmen wiegt.
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ich interessiere mich für einen artikel bei ebay, das problem der käufer will das ganze per vorkasse regeln.
kann ich eine überweisung wieder rückgängig machen (der verkäufer sitz in england). wenn ja wie lange habe ich dafür zeit?
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weiß wer wieviel das lahar wiegt? mit den ganzen carbon zeugs müsste doch einiges noch drinn sein.
und noch was wieviel wiegt das hona dh bike,glaube rn01 heißt das? schaut ja aus wie ein panzer(rein optisch würde ich auf weit mehr als 20kg schätzen), soll aber verdammt leicht sein.
aber kann mir nicht vorstellen, dass getriebe bikes vom gewicht her mit einem normalen mithalten können.
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wie schwer sind eure Dh-bikes?
ich verkaufe meins grad bei ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5122128333&ssPageName=ADME:B:LC:DE:1
so auch gleich noch ein bissi werbung gemacht(-:
es wiegt so ca 20,21kg und enige potentielle käufer wurden durch das gewicht abgeschreckt. also fahrt hier wer einen wirklichen Downhiller der unter 17kg wiegt? wenn ja was?
und was denkt ihr ist momentan die grenze für ein halbwegs haltbares und schnelles Dh Bike(natürlich in einem normalen Preisrahmen, also net irgendein 10000€ modell)?
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bin schon auf die preise für die mtbrahmen gespannt.
will dich ja nicht gleich vergraulen, verstehe aber nicht wieso die Duratec Rahmen in Deutschland und Österreich so teuer sind.
cool rx inkl Maacc 1200er Gabel: 999€
irgendein willkürlich herausgepickter tschechischer onlinehändler.
Rahmen: 460€
Gabel: 165€
und die einkaufpreise für Händler sind wahrscheinlich noch viel niedriger.
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das bezweifle ich, aber mit englisch hast du sicher gute chancen.
zum preis umrechnen: 1€ ~ 31czk
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ein tipp scheint folgendes zu sein:
http://www.norcobikes.cz/bikes04.php
liefern meines wissens auch nach österreich(gegen Vorkassa)
obs aber noch 04er modelle habe weiß ich nicht..
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so will auch mien radl nach deutschland versenden, aber die haben alle nur ein gurtmass bis 300 und die post bis 360.
also wo kann ich mein rad auf die reise schicken bzw mit wem?
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die 1300gr beim x-tro sind in welcher rahmengroße, und ist das normales alu oder eine scandium oder kinesium legierung.
so wieder zum thema:
FATMODUL HARDTAIL #SX03, 360€
TEAM SL Racing 360€, das is ein normaler SL kinesis rahmen, aber eloxiert und darum wirklich leicht. gibts aber auch von anderen herstellern in einer eloxierten version.
Eclipse SC, 330€
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weiß wer wieviel der Rahmen vom X-tro kostet?
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also falls du eher einen schweren freerider suchst, ich versteigere grad was bei ebay. in 5stunden ist die auktion vorbei!!
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5119011993&ssPageName=STRK:MESE:IT
ist glaube ich ein sehr günstiges angebot.
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naja das problem ist wenn die jetzt schon so sind ,wie wirds dann in 2 jahren sein.( klar das kann eine ausnahme sein, aber doch auch ein hinweis welche qualität die boxen haben)
und da ich kein auto besitze darf ich mich wieder auf eine fast 3 stündige irrfahr durch wien begeben, mit einer 15kg box im rucksack, so toll ist das nicht, dass ich das nochmals in meinem leben machen muss.
klar werde ich mal normal mit dem händler reden, aber es ist immer gut ein ass im ärmel zu haben und man weiß was für möglichkeiten man hat. er kann ja nicht einmal was dafür, er ist ja nur der bote.
und man merkt es schon, aber nur bei gewissen liedern und auch nur wenn man konzentriert hört. aber das "schöne" an fehlern ist, wenn man ihn sucht und findet, findet man ihn im nachher immer, auch ohne zu suchen.
alles in allem einfach ärgerlich.
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so habe jetzt da angerufen:
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Sektion III - Konsumentenschutz
und die meinen, das richtlinien dafür nicht so klar sind. aber spätestens nach dem 2 reperatur versuch hat man recht auf wandlung(man kanns aber auch nach dem ersten versuchen).
und angemessene frist ist 2 bis 3 wochen, außer bei gewissen ausnahmen...
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naja fehlerursache oder so wurde mir nie gennannt. der händler hat die box nach Frankreich geschickt dort wurde so weit ich sehe zumindestens der tieftöner umgetauscht.
ein scheppern bei ungefähr 100hz, klingt ein bissi nach nicht korrekt eingestellte zentrierspinne, aber da müsste das problem auch bei tieferen frequenzen auftreten. --> also KA was es wirklich ist, vielleicht ist auch einfach was schlecht geklebt im gehäuse.
werde mich am wochenende ein bissi herum spielen, kann ja auch am ständer bzw an der aufstellung liegen oder am vorverstärker, (letztes mal beim gleichen fehler habe ich diese quellen ausschließen können, wäre komisch wenn jetzt was anderes grund dafür ist)
wollte jetzt eigentlich nur wissen ,ob ich rechtlich auf eine wandlung der kaufvertrags bestehen kann(wenn wirklich ein defekt vorliegt), aber schaut nicht so aus...
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naja das sind studio monitore-> aktiver limiter und dann noch passive sicherung, da kann man eigentlich nichts mit lautstärke anrichten und so richtig laut höre ich eh nicht.
naja der 1 defekt ist ja innerhalb der ersten 6 monate aufgetaucht, da liegt die beweislast beim händler und wenn der gleiche defekt noch da ist bzw wieder aufgetreten ist,(so leicht ist das nicht zu sagen, hört man bei musik fast nie, mit einer testcd lässt sich das ganze aber schön reproduzieren) liegt es auf der hand ,dass das produkt mangelhaft repariert wurde.
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naja wandlung wäre mir eigentlich sehr recht, glaubst du geht das das ich jetzt auf eine wandlung bestehen kann?
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ich habe mir im feber 04 neue lautsprecher gekauft. anfang juni hatten sie einen defekt, der händler hat sie eingeschickt, nach fast 1 monat habe ich sie wieder bekommen. das war so anfang august.
jetzt komme ich drauf das der defekt noch besteht oder wieder gekommen ist.
was kann ich jetzt tun?
"Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Der Käufer sollte daher die Behebung eines Fehlers als Gewährleistung geltend machen, weil er dabei meist besser dran ist als bei der Garantie. Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Gegenstandes. In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Tritt ein Fehler auf, hat der Verkäufer das Recht, zunächst die Nachbesserung, also Reparatur oder Austausch, zu versuchen. Wird die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit durchgeführt, wird sie abgelehnt oder bleibt sie erfolglos , stehen dem Käufer das Rechte der Minderung oder das Recht der Wandlung zu, je nach seiner Wahl.
Minderung bedeutet, er verlangt einen Teil des Kaufpreises zurück.
Wandlung bedeutet, den Kaufvertrag rückabwickeln. Der Konsument gibt die gekaufte Sache zurück und erhält den gesamten Kaufpreis. Gutscheine muss man sich nicht gefallen lassen. " arbeitskammer tirol
das würde ja heißen ich würde den vollen kaufbetrag zurück bekommen.
"Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.
Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn
Verbesserung oder Austausch unmöglich sind
oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert oder sie
nicht in angemessener Frist vornimmt;
Verbesserung oder Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären;
Verbesserung oder Austausch dem Übernehmer aus trifftigen Gründen, die in der Person des Übergebers gelegen sind, unzumutbar sind.
Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen."konsument.at
das widerspricht ja den vorigen text.
also kann ich auf eine wandlung des kaufvertrages bestehen?
und was ist eine angemessene frist??gibt es da klare richtlinien?
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ich finds auf der hp nicht, kannst mal einen link reinstellen.
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hatte eine sunn obsys dh,und muss sagen die war schon nett,schad das sunn nix mehr gscheits macht)-:
Canyon Preview 2005
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