Ich habe ein bißchen den Thread vom Antrag aus dem Jahr 2002 überflogen und da steht was von der Haftungsfrage, die ja, so bin auch ich der Meinung, wirklich unnötig ist, weil man das Gesetz ganz leicht dahingehend ändern könnte, dass gefälligst jeder selber für seine Stürze verantwortlich ist, oder zumindest, wenn er nicht auf einem ausgeschilderten MTB-Weg fährt.
Wie auch immer, der Gesetzgeber sieht das offenbar ganz anders, denn wie könnt es dann sein, dass eines der wenigen halbwegs interessanten Stücke auf der Parapluistrecke, abseits einer Forststraße, unlängst mit Schotter zugeschüttet wurde. Na ich war bass erstaunt, wie ich kurz vor der Norwegerwiese Richtung Bergrettung endlich von der Forstraße runter beim Schlammloch einbiegen will und da ist kein Schlammloch mehr! Durch den Schotter ist das Fahren dort nun unmöglich geworden, weil man da nur durchtritt und man muss ganz am Rand des Weges fahren, kann also gar nicht den Weg, so wie er gemeint ist, fahren. Offenbar ist der Gesetzgeber der Meinung, dass eine Mountainbike-Strecke sowas wie eine Autobahn ist nur mit dem Unterschied, dass sie durch den Wald führt und von Fahrrädern benutzt wird.....
Da gibt es meiner Meinung nach ganz tiefgreifende Verständnisprobleme von dem was der Mountainbiker will und dem was der Gesetzgeber glaubt, dass der Mountainbiker will oder für den Mountainbiker er glaubt, dass gut für ihn ist.
Da müsste man zuerst einmal und zwar ganz zu vordererst, die ganzen Missverständnisse aus dem Weg räumen, bevor über eine Gesetzesänderung nachgedacht werden kann.....