Du spielst auf die Frage der Haftung an?
Die kann ich dir so auch nicht beantworten - das hängt ja immer von den Besitzverhältnissen ab.
Wenn du davon ausgehst, daß du prinzipiell für all dein bergradlerisches Tun u. U. zur Verantwortung gezogen wirst, kannst natürlich auch alles tun, was dir gerade Spaß macht. D. h. wenn mal jemand was dagegen hat, daß du Spaß daran hast, die Wegerl per Radl zu frequentieren, wirst du dich dieser Verantwortung ggf. stellen müssen.
Aber wie gesagt: Das ist alles eine Frage der Besitzverhältnisse. Da ich nicht weiß, wer dort aller Grundeigentümer ist, kann ich sie dir nicht beantworten.