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Tour und Grillerei auf der Donauinsel
il Consigliere antwortete auf NoPain's Thema in 2RadChaoten.com
Lieber Witti, du hast ja auch deine Arme versteckt, damit dir keiner den Tequila wegtrinkt -
Das gibt Ansporn!! Jetzt werd ich mich in Krumbach aber besonders anstrengen
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Schade, dass ich nicht so ein Siegertyp bin
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@karin Welchen Part würdest Du denn gerne übernehmen?
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Wieso LOOK, der fahrt doch TREK
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Gern geschehen Hab mir gerade gedacht, wenn jeder BBler diesen Thread, der hoffentlich noch fetter und größer und schöner und etc. etc. wird ausdruckt und an den BM Herrn Gorbach usw schickt, gehen denen die Briefkästen über wäre eine
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So, der ganze Thread wird jetzt einmal ausgedruckt - Huch über 120 Seiten! - und mit einem netten Begleitschreiben an Volksanwaltschaft und Ministerium geschickt. Bin gespannt, wann und ob ich darauf Antwort erhalte. Davon werden dann die weiteren Aktionen abhängig sein. Werde davon berichten. Liebe Grüße an die BB-Gemeinde Il Consigliere (Christian)
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@ Niiiki Na, muss ich dich jetzt auch noch überreden oder is des Startgeld scho einzahlt?
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Hallo BBler und Innen! Wenn das stimmt, was ich heute gelesen hab, nämlich dass die Feuerwehr wegen der anhaltenden Trockenheit auf der Donauinsel ein GRILLVERBOT verhängt hat, schauts traurig aus mit unserm Festl nächste Woche. Also: entweder Regentanz aufführen oder hat Aufstriche besorgen. Ich komm jedenfalls hin, wurscht obs a Grillerei gibt oder nicht!!!
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Schau halt mit an Foto von de zwa auf die Kärntnerstraße, da gibts auch ein paar Wahnsinnige, die da Urlaub machen Oder Prater (is besser wengan Schweizerh***(- keine Werbung !)
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Zuerst ist der WEG das Ziel und dann ist das Ziel WEG! © Lakis und Achwach Wo gibts denn hier Volldodeln ???
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Also Souli, des versteh ich jetz ned Bitte an guaten Rat für an ratlosen Ratgeber.
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Dann schenkst IHnen am besten einen ausgefallenen Wanderführer mit eingezeichneten Jagdgebieten für SIE und mit Bikerouten für IHN
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@ Boschl Was haben die zwei für Hobbies (außer Geld verdienen, was ich so mitkriegt hab)?
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Die Deutschen sind wieder einmal eine Spur rigoroser als unser Gesetzgeber; dort brauchst auf einem MTB einen Dynamo !!! Und als Rennradler musst immer ein batterielicht draufhaben!!! Ausnahmen gibt es überhaupt nur für die Teilnahme an Wettbewerben Hier der Text: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Flächhe sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet, mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein. (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein. (6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig. (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. (8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. (9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten. (10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden. (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden; der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen; Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein; anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden. (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit. Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr
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Das hier habe ich auf eine deutschen Site (http://www.motocasa.de) gefunden - keine Ahnung womit die sich sonst beschäftigen: Überprüfen sie selbst die seit Mai 2001 (laut „Fahrradverordnung“) obligatorische Ausrüstung Ihres Fahrrades. Danach sind Reflektoren (weiß nach vorne; rot nach hinten; Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen; Pedalreflektoren oder ähnliches) und Glocke für alle Räder zu allen Tageszeiten vorgeschrieben. Darüber hinaus ist jeder Fahrradhändler verpflichtet, jedes neue Rad mit einer Dynamo- oder Batterielichtanlage zu verkaufen. Das heißt, selbst wenn Sie ein Mountainbike nur als Sportgerät nutzen wollen, muss der Händler alle genannten Bestandteile (also auch eine nicht montierte Batterielichtanlage) Ihnen verkaufen, selbst wenn Sie planen die Lichtanlage nie zu benutzen, weil Sie immer bei Tageslicht unterwegs sind. Selbstverständlich sollte vor dem Kauf auch die Funktionsprüfung aller Radbestandteile sein (Glocke, Licht, Bremse, Ständer, Luftdruck der Reifen etc.). Bei der korrekten Radübergabe darf die mündliche und schriftliche (= Bedienungsanleitung) Erklärung aller Radfunktionen und Einstellmöglichkeiten nicht fehlen.
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Bericht hab ich nicht gelesen. Aber wenn tatsächlich viele Bikeurlauber in Ö eine Strafe aufgebrummt bekämen, hätten wir die Tourismuswirtschaft auf unserer Seite. Das wäre nicht schlecht. Ich weiß nur nicht, ob es nicht in D eine ähnliche Regelung gibt. Eine EU.Vorgabe ist die Sache aber nicht; zumindest habe ich in den Erläuterungen nichts dazugefunden (wie... "Die VO soll die RL XY.. umsetzen). Werd mal im Netz stöbern.
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Warum? Hast durt dei Bett stehn???
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pedalrückstrahler und die sch***-radlverordnung
il Consigliere antwortete auf soulman's Thema in Off Topic
§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten , wie in dieser Verordnung verlangt. Da muss ich Euch enttäuschen; wenn eben nicht das gleiche Niveau erreicht wird - weil zB das potugiesische Trek keine Rückstrahler hat, gilts nicht, weil dann nicht der Verkehrssicherheit entsprochen wird. Damit wollte der Gesetzgeber nur verhindern, dass indirekt eine Behinderung des freien Warenverkehrs eintritt, wenn z.B. im Ausland weisse Rückstrahler zulässig sind (bei uns gelb). Diese müssen dann akzeptiert werden. Ob das unsere Kieberer aber wirklich alle wissen wage ich zu bezweifeln, daher wäre es einen Versuch wert sich darauf zu berufen und zu behaupten, dass das Radl aus dem Ausland (EWR !!! ) ist und keine Rückstrahler und dergl braucht. -
Ein Citybike mit knubbeligen Reifen ist wohl auch eine Spielart eines MTBs, oder ? Ich frag mich nur, warum alle wegen den paar GRamm für die Reflektoren und das Lichtl jammern, dann aber mit 15 kg Gurken unterwegs sind? Leicht ist halt Pflicht, wenn man argumentiert, dass kein unnötiges Gramm aufs Radl kommt als nötig.
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Also von meiner Warte aus wars doch nur ein Spaß Eine Anzeige zu erstatten wäre vielleicht sogar kontraproduktiv. Ich denke, man könnte dieses Bild doch zum Anlass nehmen unsere Forderung aus der Petition im Rahmen diese Peojektes zur Sprache zu bringen; vielleicht ist der Herr Pröll wirklich Biker und versteht unser Anliegen. Ihn auf unserer Seite zu haben bringt sicher mehr, als ihn uns zum erklärten Gegner zu machen.
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Zitat: Zur Präsentation der Mountainbike-Europameisterschaft 2003 gestern am Stephansplatz in Wien, kam auch Umweltminister Josef Pröll angeradelt
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Scanner hab da leider auch keinen und in der Online Ausgabe hab ich es auch nicht gefunden; da steht nur der Text ohne Foto. Sorry
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Liebe BBler, Heute schon Kurier gelesen? Da ist auf Seite 2 der Herr BM Pröll, der zwecks Initiierung dieser Aktion mit dem Radl zum Stephansplatz angestrampelt ist, mit seinem Bike zu sehen (dürfte ein Corratec mit Skareb ! und Magura Scheibenbremsen sein) zu sehen. Was allerdings fehlt !!!!! Auf den Laufrädern sind keine Reflektoren, am Lenker kein Rückstrahler etc. zu sehen. Also, wenn schon ein Bundesminister sich nicht an das geltende Recht hält, warum soll das dann der einfache Staaatsbürger tun? Ich empehle das Bid auszuschneiden und entweder Anzeige zu erstatten oder aber bei der nächsten Kontrolle den Organen der Straßenaufsicht zu zeigen und damit für eine Ausnahmem zu plädieren (Ich bin wie der Herr Pröll in sachen Fair Play unterwegs )
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Neues MTB? Wenn ja, welches?
il Consigliere antwortete auf pirate man's Thema in Technik & Material powered by ABUS
@ pirate Man Vom Eybl würd ich dir deswegen abraten, weil es sich bis zu dem noch nicht herum gesprochen hat, dass sonst überall Abverkauf ist. Als Beispiel hat sich eine Kollegin von mir ein Scott Radl jetzt zum Regulärpreis gekauft, dass der Sport Nora bereits Ende Juni ordentlich verbilligt angeboten hat. Schau mal im Netz nach, was so für Angebote herum schwirren (Bike Attack, Mountainbiker etc.) Im Herbst macht auch der Bikepalast meistens einen großen Abverkauf, wo du auch günstige Radl, die was taugen bekommst. Du kannst auch zum Katarga Shop schauen, obs da schon Vergünstigungen gibt (Ich glaub der Chef postet unter Supertom, oder ?)