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il Consigliere

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  1. Du hast dich extremst bemüht, danke nochmals, aber wenn, dann wirds notwendig sein, für MTBer eine Regelung zu finden und nicht eine gemeinsame für RR und MTB, denn dann ist die für RR auch weg. [/b] Genau das ist auch meines Erachtens das Problem. Mit der Erkenntnis habe ich es letzten Herbst auch tunlich vermieden, bei meinen Vorschlägen auf diese "Ungleichbehandlung" hinzuweisen - anders als andere Petenten - weil auch ich das Risiko, dass dann die Ausnahmegenehmigung für RR auch "gekillt" wird zu groß erschien. Wenn es aber ans Eingemachte (sprich mir an den Kragen = Anzeige ) ginge, würde ich jetzt, nach der Erkenntnis, dass man Lösungsvorschläge nicht diskutieren will, genauso argumetieren und hoffen, dass der Radsportverband dann doch Lobbyismus betreibt und sich einschaltet um eine neue Ausnahme für alle sportlich genutzten Räder zu erarbeiten. Am Rande: Am Renner würden mich manche Utensilien weniger stören als am Bike
  2. Frage : Gibts wieder ein Zielfoto?
  3. Also bitte, hauts euch doch nicht gegenseitig auf die Nase! Wir sollten doch schauen, dass wir uns gemeinsam gegen diese Verordnung, soweit sie für MTBler untertags mein Training unsinnig ist wehren. @NoWin Ich glaube keiner will hier polarisieren und gegen RR auftreten. Ein Argument bliebe aber bei einem Einspruch gegen eine allfällige Anzeige doch an den RR hängen: Wieso bei gleicher Sach- und Interessenslage eine Ausnahme nur zugunsten der einen Gruppe besteht, hier wird man als Jurist doch versuchen mit dem Gleichheitssatz einzuhaken. Letztlich geht es nur darum, die Verordnung zu bekämpfen, damit die zuständigen Damen und Herren im Ministerium sich was gscheites einfallen lassen müssen. Grundsätzlich find ichg es ja nicht schlecht, wenn der Baumax seine Räder StVO konform ausstatten muss. Ich ärger mich als Autofaherer selber, wenn ein unbeleuchtetes Teil in der Nacht antriffst, wo ned amal a Reflektor leuchtet. einen schönen Wochenbeginn wünscht Euch allen der Consi (Christian)
  4. Warnung an alle BBler Ich weiß, dass ich vielleicht nerve, wenn ich wieder auf die Fahrradverordnung zu sprechen kommen, aber die Umstände zwingen dazu. Nachdem ich bei zig Stellen mit unserem Anliegen den Winter über "angeklopft habe" - leider erfolglos, passiert mir Mittwoch folgendes: Nach einer netten Tour offroad mit dem Joe, beschließen wir, noch ein wenig über den Radweg auszurollen, beim DF kurz Station zu machen und begeben uns gegen 19.30 (Also noch bei Tageslicht nach Hause Richtung Sievering). In Grinzing - der Joe fahrt vor mir; ich das Diodenrücklicht eh schon eingeschaltet, obwohl immer nocht hell - fahrt eine Funkstreife vor, bleibt neben uns stehen und hält uns an. Der Poli - war nicht ungut, muss ich sagen - fordert uns auf, die Räder doch endlich in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen; Meint, er hätte uns schon Montag Nacht in Dunkeln damit gesehen (Kann eigentlich nur den JOE gemeint haben, oder eher das Chaotendress - also wer wars am Mo?). Auf meinen Einwand, dass ich eh Speichenreflektoren hätte (die dünnen silbernen) meinte er nur, die seien nicht genehmeigt. Außerdem hat er mich mit der fehlenden Glocke mundtot gemacht. Dann hat er uns weiter fahren lassen und nochmals betont, dass wir nachrüsten sollen. Ich glaub, jetzt wo´s endlich wärmer ist schwärmen die Uniformierten wieder aus (gestern erste Alkkontrolle seit Wintereinbruch letzten Herbst gesehen) und es wird wieder Probs geben. Bitte solche Beobachtungen hier ins Board stellen. Die Sache ist für mich noch nicht gegessen!!
  5. Also mir macht mei Kondi mehr Sorgen als das Wetter. Hab ja gewusst, warum ich aufs Nachnennen spitz -> Regen ist bei mir gleich bedeutend mit an warmen Bett, weil dann bleib ich in dar Harpfen
  6. @ruffl wieso wird dabei die "Reih(e) sauer" ??? aber a patzerei is scho, des Klumpert.
  7. Ostersonntag 110404, 11.00 Uhr (Altmünster/Traunsee), leichter Nieselegen Nach längerem Zaudern entschließe ich mich doch, das bei meinen Schwiegereltern eingestellte Bike aus der Garage zu holen. Als mich meine Schwiegermutter in den Bikeklamotten sieht, wirft sie skeptisch ein: „Du wirst dich verkühlen!“ „Nein,“ sage ich, „es ist doch eh schön draußen.“ „Schön?“ „Ja, eigentlich ist Schönwetter. Schau,“ erkläre ich, „das sind die Wetterregeln: 1. Ist der Himmel blau und verwöhnt uns die Sonne mit ihren Strahlen, dann zeigt das, dass wir im Einklang mit den Elementen des Universums stehen, dass wir alles richtig gemacht haben und das Schicksal es zur Belohnung gut mit uns meint. Aber wie oft können wir obiges schon für uns in Anspruch nehmen? 2. Also müssen wir uns damit begnügen, dass der Himmel oft bedeckt ist, was ja immer noch besser als Regen ist. Schönwetter (im Salzkammergut)ist also, wenn es nicht regnet. Aber auch das ist nicht schlimm. 3. Leichter Regen ist besser als starker Regen. 4. Wenn es nur regnet, dann ist es doch immer noch besser, als wenn es schneit. 5. Wenn es schneit, ist das auch nicht so schlimm: Es könnte regnen! (siehe oben, gehe zu Punkt drittens).“ Ostermontag 1200404 Da meine (langen) Sachen immer noch nicht trocken sind (wie denn auch bei 2°C Außentemperatur) beschließe ich zu warten, bis das Wetter besser wird oder am Nachmittag am Ergometer eine Runde zu fahren. Frohe Ostern, Brrrrrrrrr!
  8. Hab mir gedacht, jetzt komm ich zu spät, aber keiner hats bislang gepostet: Alle Gute zum Geburtstag dem JOE und den anderen Kindern, die heute wieder eine Kerze zusätzlich auf ihre Torte stecken dürfen. Christian
  9. Hab schon lang nimmer im Board gepostet, aber bei so einem Anlass, muss auch ich schnell in die Tasten greifen. Alles Gutae auch von mir Mann Bleib einfach du selbst, dann spielt das Alter keine Rolle (manchmal ist man dann zwar vielleicht von der Rolle aber egal) Christian
  10. @Joe, da wirds aber ned so hell sein wi auf dein Büdl --> also s´Lichterl ned vergessen
  11. @ B@rtman Meinst das jetzt im Zivil- oder Straf- oder Verwaltungsstrafrechtlichen Sinne? Strafbar kann nur sein, was an Straftatbestand hat und das ist grundsätzlich - soweit es sich nicht um Strafrechtliche Delikte in Verwaltungsvorschriften z.B. LMR dreht - im StGB geregelt. Sachbeschädigung verlangt aber immer Vorsatz. lG Christian
  12. Also, wenn die Korsen sich mittlerweile nicht von Frankreich losgesagt haben, sollte es doch zum Gebiet der EU gehören, da sind aber meines Wissens für Unternehmen, die sich im Web präsentieren bestimmte Angaben vorgeschrieben. Ich habe aber auf der Page weder gefunden, wie die Fa. genau heißt, ob die in einem Firmenbuch registriert sind etc. Auch wenn die behaupten, dass sie kein Webshop sind, glaube ich, dass sehr wohl die "Fernabsatzrichtlinie" zur Anwendung kommen müsste, die zusätzliche Dinge, wie Rücktrittsrecht etc vorschreibt. Insgesamt wäre ich skeptisch Geld zu schicken, bevor ich nicht mindestens ein Schalträdchen in Händen hielte. Wenn man die Preise anschaut, sieht das sher nach Verkauf weit unter dem Einsatndspreis aus; Wahrscheinlich kann Cannondale das Jekyll gar nicht so billig produzieren Vielleicht fährt ja ein Biker demnächst hin und schaut an dieser Adresse vorbei, wär interessant, was es dort wirklich gibt außerdem haut uns der die Preise bei der Bikebörse zsamm!!!
  13. Aus meiner Zeit als Versicherungsjurist, habe ich mit diesem Thema öfter zu tun gehabt und ich kann Euch sagen, das ist manchmal leider brutal. Auf die Größe des Tieres kommt es wirklich an, da man auf einer Freilandstraße nur dann Brems- oder Ausweichmanöver starten darf, wenn man als Autofahrer bei einem Crash selbst gefährdet wird. Wenn man also für den nachkommenden unvorhergesehen bremst, kann man bei einem Auffahrunfall - obwohl der Nachmann/frau auffährt - teilschuld sein. Auch bei einer Kaskoversicherung kann der Ausflug in die Pampa, wenn man einer Katze oder eienm Igel ausweicht, teuer kommen. Keine Probleme gibt es eigentlich nur bei Rehen, da hier von Gewicht und Größe die Eigengefährdung des Lenkers gegeben ist und daher Ausweichmanäver entschuldbar sind. Das ist leider sehr brutal aber geltende Rechtslage. Was Kleintiere betrifft: Tiere gelten im Zivilrecht nach wie vor als Sache. Die Rechtslage aht sich aber, was Haustiere betrifft im Schadenersatzrecht insoweit geändert, als die mutwillige "Beschädigung" = Verletzung eines Haustieres, auch den Ersatz der Heilungskosten umfasst, der oft über dem Sach- Anschaffungswert liegt. A Propos fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nur im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht. Wer also unabsichtlich etwas beschädigt, macht sich nicht gerichtlich strafbar. Wie hat schon unser Altbundeskanzler Sinowatz gesagt: Es ist ja alles so kompliziert. Weise Wort eines einfachen Mannes
  14. Niemals :s: Mehr Zoff im Board
  15. Na ja, wenn die beiden doch ned amal mehr übers board miteinander reden wollen. Noch ein paar so threads und des board kriegt ein super intellektuelles Niveau aber hauptsach is, dass es gfallt :l:
  16. Solltest Du "IMMER AUTOMATISCH ÖFFNEN" oder dergleichen eingestellt haben - dann wirst Du wahrscheinlich bald ein Problem haben. [/b] Des is so, wie wennst dei Eingangstüre ständig offen lasst
  17. Das psst doch eh Zumindest werden wir die Bestimmung nicht über die Kompetenzverteilung aushebeln können. Oder hat jemand da eine bestimmte Idee??
  18. Ich glaube, dass da schon was wahres dran ist. Meine Prüfung aus Verwaltungsrecht liegt zwar schon länger zurück, aber im RIS habe ich zur StVO was passendes gefunden: § 94a. Zuständigkeit der Landesregierung (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, sofern sich nicht eine andere Zuständigkeit ergibt, die Landesregierung.
  19. Hier die leider nicht befriedigende Antwort:_ _ Daniela Rogetzer, VB Abteilung III/2 - RECHTSANGELEGENHEITEN BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES Tel +43-1 53126 3623 daniela.rogetzer@bmi.gv.at http://www.bmi.gv.at _ - 2460_42 Schreiben v Mag. Klinger.doc GZ: 2460/42-III/2/03 Wien, am 2. Jänner 2004 Betreff: Verkehrsrecht – Straßenverkehr Schreiben betr „Anregung einer Erlassregelung zur Straffreiheit für Renn-Mountainbikes“ Herrn Mag. Christian Klinger e-mail: c.klinger@buak.at Sehr geehrter Herr Mag. Klinger! Zu Ihrem Schreiben vom 4.12.2003 darf Ihnen das Bundesministerium für Inneres mitteilen, dass die dargestellte Problematik bekannt ist. Eine erlassmäßige Regelung durch den Bundesminister für Inneres ist jedoch nicht möglich, da die Straßenverkehrsordnung, auf Grund der die Fahrradverordnung erlassen wurde, in den Vollziehungsbereich der Länder fällt. Mit freundlichen Grüßen i.V. OR Dr. Leimer e.h. Damit bliebe als letzte Möglichkeit noch, die Verkehrsabteilungen in den jeweiligen Landesregierungen anzuschreiben, was ich vielleicht machen werde, wenn ich die Zeit dazu finde. Mal sehen, ob wir bis zum Frühjahr noch etwas zusamnmen kriegen. Bis dahin: Alles Gute im neuen Jahr wünsch Euch der Consigliere
  20. Gestern hat mich ein Brief aus dem Innenministerium erreicht, dessen Inhalt ich euch nicht vorenthalten möchte: Ein Mag. Webinger teilt mir darin mit, dass er meinen Brief mit der Anregung die Straffreiheit bei Verstoß gegen die Fahrradverordnung durch Renn-Mountainbikes im Erlasswege zu regeln, "zur wohlwollenden Überprüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde". Abgesehen von der Schnelligkeit, mit der man auf mein (unser) Anliegen reagiert hat, bleibt die Hoffnung bestehen, dass sich vielleicht einmal wirklich jemand um die Thematik annimmt. Liebe Grüße Christian P.S.: am 23.12. gibts Punsch beim Mountainbiker Gürtelbögen
  21. Das Gewicht des Fahrrades ist mittlerweile wohl kein Thema mehr, da man zur Zeit eher versucht, den sportlichen Einsatz hervorzukehren. Der wird wohl auch bei Freeridern gegeben sein.
  22. So liebe Bikegemeinde! Jetzt versuche ich einmal einen anderen Weg einzuschlagen und habe einen Brief an den Innenminister verfasst, der heute zur Post geht. Darin ersuche ich Herrn Dr. Strasser, eine Erlassregelung vorzunehmen, wonach Mountainbiker, die sich erkennbar auf Trainingsfahrten befinden solange nicht abzustrafen sind, bis eine einheitliche Ausnahmeregelung für Rennräder und Mountainbikes gefunden ist. Bin auf die Reaktion gespannt. Sobald diese bei mir eingegangen ist, werde ich euch berichten. Liebe Grüße der Consigliere Christian
  23. Sör?! Was hast denn bei der Patry getrunken oder sonst konsumiert Des is ja fürchterlich grauslich. Ich krieg schon des Zittern( vor Entzug)
  24. il Consigliere

    Bikelos!!

    Die "gute Luise" hält noch dicht Bei was hast denn zugeschlagen? lG Christian
  25. Zu A! telefoniere ich ihnehin im Rahmen der Freiminuten. Die Wertkarte is, damit sie mich billiger anrufenkann als über Telering. Das Ding setz ich aber nur ein, wenn wir länger getrennt sind, ansonsten muss sie mich auch unter 0650 anrufen
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