Ich glaub ja dass es sinnlos ist dir das zu erklären, ich versuchs aber trotzdem:
Schilling wurde erfolgreich auf Unterlassung geklagt, sie hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Den Inhalt hast offenbar gelesen.
Damit greift keine Unschuldsvermutung.
Im Falle des verleumdeten Journalisten hat der auf eine Anzeige verzichtet, üble Nachrede bzw Kreditschädigung sind keine Offizialdelikte, somit gibt’s kein Gerichtsverfahren und damit benötigt es keine Unschuldsvermutung.
Sonst werden umfangreich recherchierte Aussagen von zahlreichen Wegbegleitern dargestellt die alle ein ähnliches Bild zeichnen und wo - rein politisch betrachtet - alle Beteiligten aus dem gleichen Lager kommen.
Dem grünen Klub und Schilling wurde die Möglichkeit - wie in solchen Fällen üblich und journalistisch geboten - der Gegendarstellung gegeben, was mit „Privatsache“ und „Schmutzkübelkampagne“ vom Tisch gewischt wurde.
Also ich hab ja schon schlechter recherchierte Artikel gelesen, noch dazu in einem Blatt dass fast das grüne Sprachrohr in der ö-Medienwelt ist und Schilling die letzten Monate sehr freundlich gesinnt war.
Was also ist die Verfehlung oder Ungerechtigkeit in dem Vorgang?
Weil Schilling eine junge Frau ist die der „richtigen“ Partei angehört, darf man ihr -offenbar- im besten Fall jugendlich-unbedarftes Verhältnis zur Wahrheit nicht thematisieren?
Ihren Umgang als angehende Spitzenpolitikerin mit Journalisten und politischen Wegbegleitern?