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Elmar

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Alle Inhalte von Elmar

  1. Bei einer rechtsmäßigen Verurteilung und einer Strafe (bedingt oder unbedingt ist wurscht) von über einem Jahr ist die Kündigung eh obligat. Also was willst mehr ? Pension streichen Kann dir leider nicht folgen. Ich wollte nur sagen, wegen Radlfahren ohne Licht kriegt keiner den Pfefferspray ins Gesicht.
  2. Kann ich nicht beurteilen, mir fehlen die Vergleiche. Aber der Beamte unterliegt zusätzlich noch einem Dienstrecht, er bekommt im Falle einer Verurteilung ein Disziplinarverfahren. Soviel zum lächerlichen Strafausmaß.
  3. Sorry, aber du redest / schreibst wirklich lauter Blödsinn! Der Standard schreibt von einer Anklage wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt"...
  4. Das bezweifle ich. Aber nicht immer, wenn ein Polizist angeklagt wird, muss er auch schuldig sein. Aber dass es - ohne Rücksicht auf die Person - nicht erlaubt ist, sein Fahrzeug im Kreuzungsbereich stehen zu lassen und dann auch noch mit der Warnblinkanlage eine Panne vorzutäuschen, ist schon klar? Man muss auch niemanden behindern, wenn man "falsch parkt" Dass ihn der Polizist sofort abmahnen hätte können, ist wieder a andere Gschicht Und die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung war mehr als überflüssig
  5. Stimme dir voll zu! Um die Lage vollständig beurteilen zu können, müssten sie aber von Anfang an dabei gewesen sein. Das tut das Bikeboard aber (ich sags jetzt allgemein und meine nicht jeden User), indem über Recht und Unrecht in schwebenden Verfahren stehender Personen entschieden wird.
  6. Entschuldige, dumme Frage. Natürlich. Ich meinte auch nicht die Aussage vor Gericht. Ich habe schon etliche Leute verhaften müssen. Ich brauche dabei aber niemanden, der dem Verhafteten helfen will oder diesen beschützen will. Wennst als Polizist Hilfe brauchst, ist eh keiner da! Und solange der Fall nicht abgeschlossen ist, gilt auch für die Polizisten die Unschuldsvermutung. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass in letzter Zeit gerne über die Exekutive "gelästert" wird. http://nyx.at/bikeboard/Board/images/smilies/rolleyes.gif
  7. Das hat aber mit Zivilcourage nix zu tun, wenn "Gaffer" einer Amtshandlung "beiwohnen" möchten.
  8. Alles Gute dem Professor!
  9. Alles Gute, Uwe!
  10. ...Denn da hätt ich ein steiles Gerät, den Hanseatic Sportsline Na siechst da irgendwo Platz für a Radl ? Kannst di ja net amoi umdrehen in dem Sauhaufen :devil:
  11. Naja, im Endeffekt bezahlt der Kunde ca. 80 EUR oder mehr für eine Jeans. Von Dumpingpreisen keine Spur. Jedenfalls nicht für den Endverbraucher.
  12. Auf den Umstand, dass die Krankenhausverwaltung die Anzeige über den Unfall macht, würd ich mich nicht verlassen. wie schon jemand hier schrieb: "Sehr blöd". Sei mir nicht böse, aber auf eine "Anzeige" verzichtet man nicht. Nicht bei so hohem Sach- und Personenschaden. Hier geht es um fahrlässige Körperverletzung. Und wennst im Verfahren nix kriegst, dann kriegst erst recht auf Kulanz vom Bürgerservice nix.
  13. Bitte nix verallgemeinern. Und "Dienstaufsichtsbeschwerde" gibts net, das ist ein schönes Wort, das irgendwer irgendwo aufgeschnappt hat und überhaupt nichts bedeutet. Sag einfach, du beschwerst dich über das inkorrekte Verhalten.
  14. Die Schule, speziell die Unterrichtsstunde "Deutsch" ?
  15. Es läuft so: 1. Du erstattest Anzeige gegen "unbekannt", bzw. gegen den Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen .... 2. Der Beamte muss sie entgegennehmen 3. Der Beamte muss sie an die Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Gericht weiterleiten 4. "Nachdruck verleihen" - also entscheiden muss immer das Gericht oder die Verwaltungsbehörde. Wie auch immer...ich würde mein Lieblingsbikegebiet nicht wegen einem verrückt gewordenen Mann im grünen Mantel aufgeben!
  16. Die nicht bei jeder Hardwarekonfiguration funktioniert...leider.
  17. "Was hast Du gestern gemacht?" "Gestern war ich Golf spielen." "Schön!" "Nein, ich hab' mich zwischen erstem und zweitem Loch verletzt." "Blöde Sache, da hält nicht einmal ein Pflaster."
  18. Mit dem Link fangt er nach kurzer Zeit wieder nix an, weil die Search-ID zeitlich begrenzt ist
  19. Dein Vertrauen in die Exekutive ist nicht sehr groß. Na glaubst, der kann die Anzeige einfach wegschmeissen ?
  20. Keine Frage. Man kann aber trotz "verbalen Ausrutschern" - um es vornehm auszudrücken - die Anzeige dort erstatten. Oder zur nächsten Dienststelle gehen. Und/oder sich über die Vorgangsweise der Beamten beschweren.
  21. Wenn du den 8i hast, dann ist der Trialenker ein eigenständiger Lenker und dient als Ersatz für den Rennlenker. Der Helmi redet aber vom Tria-Aufsatz für den 8008 TRS ! Auf den 8i passt kein Tria-Aufsatz. @ helmi: Ich hatte keinerlei Probleme, den Tria-Aufsatz zu montieren. Und dass die silbernen Halbschalen nicht passen, sieht man eh gleich http://nyx.at/bikeboard/Board/images/smilies/wink.gif Sie werden halt noch immer mitgeliefert, früher gabs dünnere Rennlenker, wo sie notwendig waren. Du wirst kein USB-kabel brauchen, sondern ein CAT.5
  22. Hast jetzt dort die Anzeige erstattet oder bist unverrichteter Dinge wieder abgezogen ?
  23. Ausprobieren! Aber wenn ich vor der Entscheidung stünde, ich würde im Zweifelsfall den kleineren Rahmen nehmen. Das Bike wird wendiger (und a bissl leichter). Ich fahre ein Hardtail mit 17" (43 cm) bei Körpergröße 173,42
  24. jo, ich weiß
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