Das bezweifle ich.
Aber nicht immer, wenn ein Polizist angeklagt wird, muss er auch schuldig sein.
Aber dass es - ohne Rücksicht auf die Person - nicht erlaubt ist, sein Fahrzeug im Kreuzungsbereich stehen zu lassen und dann auch noch mit der Warnblinkanlage eine Panne vorzutäuschen, ist schon klar?
Man muss auch niemanden behindern, wenn man "falsch parkt"
Dass ihn der Polizist sofort abmahnen hätte können, ist wieder a andere Gschicht
Und die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung war mehr als überflüssig