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Elmar

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Alle Inhalte von Elmar

  1. ...vergnügt... http://www.bikeboard.at/Board/images/smilies/rofl.gif
  2. I tät mi besser informieren
  3. Aus deiner Sicht kleinlich und überflüssig, die Beamten ham ja sonst nix zu tun, sollen lieber Verbrecher fangen... ...solche Gschichten kenn ich eh Der Beanstandete möchte nämlich meistens von seinen (kleinen) Übertretungen ablenken. Dass man so eine Übertretung auch abmahnen hätte können, steht auf einem anderen Blatt. Eigentlich bist selber schuld: 1) du bist auf dem Gehsteig gefahren und 2) du bist nicht geflüchtet Ahja, 21,- EUR sind keine Frechheit sondern Normaltarif. Den ham die zwei net selber festgesetzt.
  4. einem Carbon-bike tät ich die Walze nicht zumuten...und andere Reifen aufziehen!
  5. Ich hasse Leute, die mitten im Satz
  6. Na, des geht ma am Oasch. (net vorbei) :D
  7. Elmar

    patenschaft

    Doch, im Bikeboard über Olivenbäume diskutieren
  8. Hi Clausi! Alles Gute zum Geburtstag ! Und foahr a bissl mehr
  9. Elmar

    YouTube

    http://www.youtube.com/watch?v=1HUTr53m_pY
  10. Schöne silberne Heizungsrohre http://nyx.at/bikeboard/Board/images/smilies/biggrin.gif
  11. Ja, und wo is nu der Witz? Ist ja eine ganz normale Anleitung...
  12. Elmar

    TV Empfehlungen

    Oh, du armer...ich hab ca. 970 Sender auf meinem Receiver gespeichert Zappen.
  13. Elmar

    power point

    Aha, interessant
  14. Meiner bescheidenen Meinung nach gibts nichts besseres derzeit. Kommt natürlich auf dein Telefonierverhalten an. Vieltelefonierer brauchen andere Tarifpakete...
  15. Genauso seh ich das auch! Die Lokale werden eher mehr als weniger besucht werden.
  16. Elmar

    Frühaufsteher

    morgäääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhnnnnnnnnnnnnn http://www.bikeboard.at/Board/images/smilies/biggrin.gif
  17. ein paar cartoons...
  18. Elmar

    ebayuntergang?

    Warum "pusht" du dann, wenns den Sinn verfehlt Tja, auch die Verkäufer bei ebay finden immer einen Dummen, der ihnen überhöhte Preise zahlt Ich kaufe auch manchmal über ebay, ebenso habe ich auch schon Artikel verkauft. Und ich muss mir halt vorher im Klaren sein, dass die Ware auch zu 1,- EUR weggehn kann. Dafür hab ich aber auch schon um 1,- EUR eingekauft
  19. Und da stellt sich mir die Frage: Wird der Akt jetzt zur Exekution an die deutschen Behörden abgetreten oder kommt nur eine Lenkererhebung nach Deutschland? Die Schweiz zB tritt nichts ab, sondern führt nur Erhebungen nach dem Lenker.
  20. Soweit ich weiß, gibts ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland. Der deutsche Lenker wird nach unserem Recht beanstandet, nicht nach deutschem. Und bei uns braucht ma ka Gsicht auf dem Foto Warum nicht? Ich bin auch schon mal zu schnell gefahren (und habe meine Strafe bezahlt)
  21. Ich werd mich mit dir wegen dem Blödsinn net streiten Setz eine Verwaltungsübertretung, lass dich anzeigen und probiers dann auf deine Art. Viel Glück
  22. Uralte Schmäh....nur auf das steigt dir die Behörde garantiert net ein. Sie wirds dir nicht glauben (und das darf sie). Weil sooo gscheit wär eh jeder und gibt die Mitzi-Tant aus Australien an...
  23. § 103 KFG, Absatz 2 @rsa "Bullshit" kanns schon sein, immerhin sind wir Bullen :devil:
  24. Wesentlich ist, daß irgendetwas zur Verfolgung der Tat Geeignetes unternommen wird, worin "nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck gebracht wird, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat (§ 44 VStG !) bestehenden Verdacht auf eine im VStG vorgeschriebene Weise zu prüfen" (E 6 mwN., VwGH 16.09.1998, 97/09/0018 und viele weitere), also auch Rechtshilfeersuchen (E 8 f.; VwGH 14.05.1982, 81/02/0032 und viele weitere; 23.05.1975, 287/75), die Abtretung des Akts an die Wohnsitzbehörde (E 10 f.; 26.05.1995, 93/03/0037), die Vernehmung von Zeugen (E 23 ff., 10.10.1997, 97/02/9301; 11.02.1987, 86/03/0204; 14.06.1995, 95/03/0081; 23.05.1985, 85/02/0127; 25.09.1991, 91/02/0047), die Einholung eines SV-GA (E 30; VwSlg. 9262A/1977). ... Frage: Könnte der Halter diesfalls hingehen und sagen, dass er möglicherweise gefahren ist. Nachdem er die Strafverfügung erhält könnte er dann (mindestens 6 Monate nach der Tat) förmlich mitteilen, dass ja doch jmd anderer gefahren ist? Antwort: ...würde ich mir solche "Täter-wechsle-Dich"-Spielchen nicht nur mit Blick auf die verwaltungsstrafrechtlichen Verjährungsfristen, sondern vor allem auch genau strafrechtlich überlegen (Urkunden- bzw. Beweismittelfälschung, Falschaussage, Verleumdung), zumal zwar das nemo tenetur-Prinzip es dem Beschuldigten erlaubt, es mit der Wahrheit nicht ganz so ernst zu nehmen, allerdings a) dieses Prinzip nicht grenzenlos ist; b) ihm zwar durch verschiedene, beim jeweiligen Delikt angeführte Strafausschließungsgründe Rechnung getragen wird; und aber c) es laut EGMR, Weh ./. Österreich im Stadium der Lenkererhebung noch nicht greift, solange der Auskunftspflichtige nur als Halter in Anspruch genommen wird und nicht auch als der Anlaßtat Beschuldigter.
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