achso? und wer stellt deiner meinung nach den rennleiter und wofür ist der rennleiter verantwortlich?
§ 6 RENNLEITER / RENNLEITUNG
1.6.01 Der Rennleiter bzw. das Kommissarskollegium ist zuständig für die sportliche und
reglementkonforme Leitung eines vom ÖRV genehmigten Wettbewerbes.
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1.6.07 Bei ÖSTM, ÖM und ÖRV-Rennen mit Sonderstatus wird/werden der/die
Kommissar(e), die das Rennen leiten, vom ÖRV-Kommissarsreferat-Straße
nominiert und vom ÖRV, laut Gebührentabelle Artikel 20.2.03 und 20.2.04,
bezahlt.
1.6.08 Bei ÖSTM / ÖM in den Zeitfahrbewerben wird auch der Zeitnehmer vom
ÖRV-Kommissarsreferat-Straße nominiert und vom ÖRV, laut Gebührentabelle
Artikel - 20.2.03 und 20.2.04, bezahlt.