Es is schon ein großer Unterschied, der sich besonders bei der Mandatsverteilung auswirken kann, denn ungültige Stimmen zählen zum Wahlergebnis, während nicht abgegebene Stimmen überhaupt nicht berücksichtigt werden und somit die Verteilung total verfälschen können.
Dazu ein Beispiel:
Von 1000 Wahlberechtigten gehen nur 600 wählen. Diese 600 sind dann 100% der Stimmen.
Von den 600 wählen 60% die Partei A und 40% die Partei B, das bedeutet 360 für A und 240 für B. Nichtwähler sind 400 Personen und haben somit einer Minderheit zur Mehrheit verholfen. Hätten diese Personen ungültig gewählt hätte die Partei mit 360 Stimmen keine Mehrheit!
Gleichzeitig entscheidet natürlich über Mandate oft das Verhältnis der absoluten Wahlstimmen, das durch Nichtwähler ganz anders beeinflusst wird als durch ungültige Stimmen!
Dies hilft kleinen (möglicherweise radikaleren) Parteien sehr, da sie relativ viel weniger Stimmen brauchen um zb. die 5% Hürde zu erreichen!