Ich meine kein dünnes Drahterl, das als augenscheinliche Falle gespannt wird, sondern Grenzfälle, wo eben dieser Einzelfall zu prüfen ist. Eine fette Kette noch dazu an einer Stelle, wo vermutlich ohnehin irgend so etwas wie eine Kreuzung/Wegmündung ist, meine ich nicht. Wenn so ein dünnes Kettchen an unvermuteter Stelle hängt, kann es schon mal eng werden. Und ob das eh leicht einsehbar war oder nicht, ist dann die Streitfrage. Und ein Schaden ist ja vom Weghalter nicht wirklich vorauszusehen, denn einen Wanderer wird es wohl nie erwischen ...einen Biker aber eventuell schon ....da der Weghalter aber logischerweise davon ausgehen darf, dass dort keiner mit dem Rad unterwegs ist, hat er die Kennzeichnung seiner Absperrung eben auch entsprechend (gering) vorgenommen.
...so was in der Art meine ich. Is aber eh eher nur Theorie.