wenn die schadensfrage geklärt und bombenfest ist, (d.h. er gibt alleinschuld zu, polizei hat alles protokolliert und du warst nüchtern) dann solltest du jetzt mit einem anwalt reden...
bei geklärter schadensfrage muss die gegn. versicherung deine anwaltskosten mitübernehmen.
schmerzensgeld und schadenersatz bekommst du aber nur, wenn du deine forderungen an die gegnerische versicherung stellst, bzw. falls sich diese querstellt (das werden sie zumindest versuchen) - eine zivilklage einbringst.
automatisch geht da überhaupt nichts, und ohne anwalt sehen deine karten ziemlich schlecht aus.
wenn alles glatt läuft, zahlen sie deine medizinischen behandlungskosten, deinen materiellen schaden (inkl. krankengeld an deinen arbeitgeber), und - falls ein sachvertändiger das so feststellt - ein schmerzensgeld, das sich aus einem genormten schema ergibt (wieviele tage, wie starke schmerzen - hat aber nichts mit den tatsächlichen schmerzen zu tun, sondern basiert auf den tagessätzen der sachverständigen), und falls notwendig - physiotherapie und reha usw.