ich stehe vor dem kauf eines baugrunds. verkäufer ist eine gemeinde. der kaufvertrag und die zugehörige treuhandvereinbarung kommen mir im großen und ganzen in ordnung vor. ein paar details wundern mich aber, bzw. verstehe ich nicht. vielleicht kennt sich wer aus.
- die gemeinde will laut vertrag nicht für "altlasten und kontaminierungen" auf dem grundstück haften. mir kam sofort der gedanke an den film "hinterholz 8", in dem roland düringer unwissentlich auf einer pestgrube baut. ist so eine klausel normal? sollte mich das stutzig machen? gibts die möglichkeit, sowas halbwegs kostenkünstig vorher kontrollieren zu lassen, falls die gemeinde auf diesen passus besteht und ich nicht die katze im sack kaufen will? oder reichen dabei erkundigungen bei den vorbesitzern? (die gemeinde hat das grundstück vom land NÖ gekauft, das das grundstück vorher als lagerplatz für schotter und sand genutzt hat).
- was ist die "grunderwerbssteuerbemessung", die ich laut vollmacht dem notar überlassen soll?
- warum soll ich einen notar laut vollmacht dazu bemächtigen, zu rückfrage bei meiner bank eben diese vom bankgeheimnis zu entbinden? was geht den notar mein konto an, wenn ich ihm den kaufpreis ohnehin auf das von ihm eingerichtete treuhandkonto vorher überweisen muss, zumal ich das grundstück nicht via bank oder sonst was finanziere, sondern vollständig aus eigenmitteln bezahle?
und generell:
- wie hoch ist ein vertretbares notar-honorar, ab wann kann man von abzocke reden?
wenn wer helfen kann.....DANKE!