Bezüglich Versicherungssteuer macht gerade folgender Entwurf die Runde
§ 6 Abs 1 Z 2 Versicherungssteuergesetz:
für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, mit
a) rein elektrischem Antrieb je Kilowatt der um 45 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt
– für die ersten 35 Kilowatt 0,25 Euro,
– für die nächsten 25 Kilowatt 0,35 Euro,
– und für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,45 Euro;
es sind aber mindestens 10 Kilowatt anzusetzen;
sowie je Kilogramm des um 900 Kilogramm verringerten Eigengewichts in Kilogramm
– für die ersten 500 Kilogramm 0,015 Euro,
– für die nächsten 700 Kilogramm 0,030 Euro,
– und für die darüber hinausgehenden Kilogramm 0,045 Euro;
es sind aber mindestens 200 Kilogramm anzusetzen;
Würde für mein Model Y SR rund 35 EUR pro Monat bedeuten, damit kann ich leben.