Nur ist es ein Unterschied, ob man Wohnungseigentümer ist, denn da gehören einem auch nur eine bestimmte "Fläche" am Haus bzw wird eine bestimmte Quote im Grundbuch eingetragen. Und Haus und Boden wird ja im Rahmen des (notwendigen) Wohnbaues "vergeben". Und selbst da gibt es bestimmte Gesetze (Bundes-., Landes-, Gemeindegesetze bzw Bauordnungen, Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeit etc) einzuhalten. Dh man kann nicht irgendwo und irgendwie bauen.
Das ist aber alles nicht mit dem Besitz/Eigentum von Wäldern, Bergen (Schipisten, Liftanlagen, Zubringungs- und Versorgungswege) oder auch Seen (siehe die Besitz-/Eigentumsverhältnisse an so manchen Kärnter Seen und die Diskussion zur Gewährleistung zum freien Seezugang) zu vergleichen. Denn das ist (oder war) grundsätzlich allgemein Gut. Welches dann im Verlaufe der Geschichte durch diverseste Umstände, an Stifte, Abteien, Klöster, Kirchen, Orden und nicht zuletzt Adeligen, dem Staat bzw dem Herrscherhaus abhanden kam; sprich, verkauft oder belehnt wurde.
Und so mancher Grund und Boden sowie Häuser mußte vom Staat auch wieder zurückgekauft werden (ua Stichwort Enteignung) um sie (wieder) für das Allgemeinwohl (Straßen, Eisenbahn, U-Bahn, Erhaltung von Kulturdenkmälern und unter anderem auch Wälder) zugänglich zu machen.