ein paar spekulationen möcht ich da korrigiert wissen:
- das runde ding mit dem roten ring und innen weiss ist ein fahrverbotsschild das "allgem. fahrverbot" heisst. dort derffm also ausser denen die müssen - das sind neben feiawehr, bollezei, rettung oder bergwacht auch die zuständigen fortbediensteten und jene die das jagdrecht haben - neamd fahren.
- fahren ist mit auto, gasradl, faradl, tretroller, dreilala, panzer, strassenbahn, zug usw. kinderwagl weiss ich nicht und wenns so weiterregnt kannst bald min schiff auch fahren. das wär dann aber legal wegen gesetzeslücke.
- der jaga darf sich im wald aufhalten wann und wie lang er will. auch mit der waffe darf er hantieren so viel er will. was da offenbar verwechselt wird ist das schiessen von wild. da muß er sich an die schonzeiten halten, wenn er den jagdschein nicht verlieren will. selbst dann kanns ganz schön dauern bis man den abgeben muß.
- allerdings ist das richten einer waffe auf einen lebenden mitbürger per sofort strafbar. egal ob das ding geladen ist oder nicht. ja sie muss nicht einmal funktionsfähig sein. da genügt eine sog. dekorwaffe. der bedrohte muß das ja nicht wissen. bedroht fühlen wird er sich dadurch ja in jedem fall.
- jemand schrieb, dass die jagdorgane dort wegen des liechtenstein'schen besitzes "privat" seien. was immer damit auch gemeint sein kann - ich nehme an der verfasser meint damit, dass der betreffende rauschdodel kein bundesbediensteter sondern ein privatangestellter ist - macht das beschäftigungsverhältnis keinerlei unterschied ggü. der begangenen straftat. ein eingeleitetes verfahren und dessen ausgang bleibt davon also unbeeinflusst.