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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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Die Leute wundern mich immer wieder...

Ich bin einer, der aktiv in die Richtung lenkt und dann erst anblinkt (weil die Kurvenleuchten dann richtig gut den/die unsichtbare erwischen, den anderen Gegenverkehr, oder die Karre vor mir, aber nicht)

 

Ist da nicht das Armaturenbrett dunkel und damit dort nichts erkennbar, wennst kein Licht (oder nur s Tagfahrlicht) an hast?

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@yellow,

 

gute frage, ich fahre den Smart vom Chef so gut wie nie...die Hintergrundbeleuchtung ist so schwach ausgeprägt gewesen..da hast schon sehr nah mit den Augen hingehen müssen um was zu erkennen...normalerweise ist ja bei den Fahrzeugen so ein Lampensignal was aktiviert wird wenn die Beleuchtung eingeschalten ist...beim Smart nicht!

 

Generell hat die Fahrzeugflotte der Firma immer irgendwas..in Feldbach wo wir auf Aussendienst mal waren..da empfing der Siemens-Mitarbeiter, mit dem die Firma öfters zusammenarbeitet nicht mit Hallo, sondern gleich mit: "Ein Wunder das ihr mit einem funktionierenden Auto gekommen seids ... "

 

Das spricht Bände. Im Lager sind jetzt alle 2 Gabestapler nicht mehr fahrtüchtig, Chef macht aber nix...Ein Grund mehr die Firma verlassen zu haben. Orsch Bude!

Bearbeitet von alekom
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Die Leute wundern mich immer wieder...

 

Ist da nicht das Armaturenbrett dunkel und damit dort nichts erkennbar, wennst kein Licht (oder nur s Tagfahrlicht) an hast?

 

Seid die modernen Autos alle ein Tagfahrlicht haben, habe ich den Eindruck es sind mehr Autos "ohne" Licht unterwegs.

Ob die Armaturenbeleuchtung an ist oder nicht hängt vom Auto ab. Bei meinem Audi und BMW ist es finster, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist. Davor hatte ich Franzosen, da waren die Armaturen immer beleuchtet. Ist mir damals auch ein paar Mal nicht aufgefallen, daß kein Licht brennt.

 

LG

"livestrong77"

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Hängt auch immer davon ab, ob das Auto einen "Tagfahrlicht" Modus hat, oder nur einen "Automatik".

In meinem Fall gibt es: bei Tagfahrlicht steht der Lichtschalter auf "AUS" und daher gibt es im Auto keine beleuchtete Tasten auf NAvi&Radio oder Klima (egal ob Tag oder Nacht).

Wenn ich den Lichtschalter auf "Automatik" stelle, gibt es im Auto alle Tasten mit Licht (je nach Tag oder Nacht, heller oder dünkler).

 

Bei einem Miet-Lieferwagen hatte ich mal nur die Wahl zwischen Fernlicht und kein Licht - weil ich den normalen Lichtschalter nicht entdeckt hatte. Da kocht leider jeder Hersteller etwas eigenes.

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Die Tagfahrlicht-Funktionen kann man sich bei neueren Autos kodieren lassen wie man möchte, zB dass auch die Heckleuchten eingeschaltet sind. Kost meistens wenn überhaupt nur a Trinkgeld, oder es geht beim Service mit.

 

Hab ich bei meinem auch machen lassen.

War aber gar nicht so einfach und viele Werkstätten wehren sich dagegen weil sich hartnäckig der Irrglaube herumtreibt dass mit den Tagfahrleuchten hinten nichts mitleuchten darf.

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Egan Bernal hatte offenbar eine schwerwiegende Kollision mit einem Bus :f: https://www.gmx.at/magazine/sport/radsport-star-unfall-intensivstation-egan-bernal-kaempft-karriere-36544058

 

(wobei er wohl selber auf den stehenden Bus aufgefahren ist soweit das in diesem Text steht).

Bearbeitet von KingM
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@Cannonbiker, nein ich grabe nicht mehr dort! Klar werd ich jetzt öfters schwimmen gehen, haha...vorzugsweise am Vormittag wo weniger Leute sind.

 

Dafür hab ich in der Ordination geholfen, im Keller, ein neues Netzwerkkabel ziehen...Chefsohn ist IT'ler...und hat Schachtel mit Netzwerkzeugs am Tresen der Ordination gestellt...Seit ich dort bin, also ab 1. Oktober, diese eine Ordination, egal wann ich dort war..war in den seltensten Fällen besetzt..naja egal...

 

Wie erwähnt war die Schachtel am Tresen, auf einmal wurde die Eingangstür aufgerissen, stand die Chefin in der Tür und schreit herum, fast am durchdrehen, das gleich ein Patient kommt und alle weg müssen...Der Chef war dann mit ihr laut, weil dort ja gearbeitet wird..und so weiter...ein weiterer Kollege lapidar: Oi, die Hexe..

 

ich glaub am Dienstag werd ich ein Gläschen Schampus mir genehmigen....

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@Cannonbiker, nein ich grabe nicht mehr dort! Klar werd ich jetzt öfters schwimmen gehen, haha...vorzugsweise am Vormittag wo weniger Leute sind.

 

Dafür hab ich in der Ordination geholfen, im Keller, ein neues Netzwerkkabel ziehen...Chefsohn ist IT'ler...und hat Schachtel mit Netzwerkzeugs am Tresen der Ordination gestellt...Seit ich dort bin, also ab 1. Oktober, diese eine Ordination, egal wann ich dort war..war in den seltensten Fällen besetzt..naja egal...

 

Wie erwähnt war die Schachtel am Tresen, auf einmal wurde die Eingangstür aufgerissen, stand die Chefin in der Tür und schreit herum, fast am durchdrehen, das gleich ein Patient kommt und alle weg müssen...Der Chef war dann mit ihr laut, weil dort ja gearbeitet wird..und so weiter...ein weiterer Kollege lapidar: Oi, die Hexe..

 

ich glaub am Dienstag werd ich ein Gläschen Schampus mir genehmigen....

 

Ich stoß mit dir an! :D eine gute Entscheidung, deine Entscheidung

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Bzgl Tagfahrlicht:

Dasss da die hinteren Lamperl aus sind.... völlig dämlich.

 

Ich handhabe es so, dass ich's Lcith einfach immer aufdrehe beim Fahren. Geht automatisch... beim zweiten Auto ist die Autimatik immer an. Da brauch ich nur bei Nebel eingreifen - was ich auch automatisiert habe. Hinten leuchtet es so bei meinen Autos in jedem Fall.

 

Gerade beim VW Konzern scheint es viele zu geben, die nur mit Tagfahrlicht und hinten finster herum gurken. Im Plabutschtunnel findest da fast immer jemanden beim Durchfahren.

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Radfahrer sind ja auch schmerzbefreit, heute morgen bin ich gleich zweien begegnet die um 5 Uhr morgens ohne Licht unterwegs waren, denn in der Stadt brauchst das ja nicht. Da ist es eh immer hell. Eigenverantwortung, sehe ich ein. Jeder wie er will, immerhin haben sie eine Pudelmütze aufgehabt und die hält wie wir alle wissen einen Sturz von 100m Höhe unbeschadet aus während so ein Rennradhelm hin ist.

 

Nach Hause auf einer Straße hinterletzter Ordnung überholt mich ein Laster mit Hänger und biegt so ca. Hängerkupplung auf meiner Höhe nach rechts ab. Stehe ich mal wieder im Rübenacker weil es da immer noch besser ist als am Hänger zu picken. Rennrad wäre ärgerlich, mit dem Gravel ist das bischen Gatsch schon fast Pflicht.

Traurig ist dass ich mich darüber noch nicht mal mehr aufregen kann, es sogar lustig finde weil es so ein Klassiker ist und mir dieses Jahr bereits in ähnlicher Weise das zweite mal passiert.

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Zum Thema Krieg und Licht am Rad eine echt grausliche Geschichte.

 

Licht am Fahrrad und warum der Sicherheitsabstand der PKWs nicht nur für die selbst, sondern auch für Dritte essentiell sein kann. Ich hab das vor Tagen im Rechtspanorama in der Presse gelesen und ich finde den Unfallhergang so bezeichnend für die typische Fahrweise. Und betreffend Licht: Schon eine Warnweste, Reflektortop beim Radfahrer hätte den Unfall möglichweise verhindert....So sad...

 

 

[1] Am 10. 8. 2015 ereignete sich gegen 21:20 Uhr auf der Loferer Bundesstraße B 178 im Gemeindegebiet von St. Johann in Tirol kurz nach Kilometer 25,8 in Fahrtrichtung Osten ein Verkehrsunfall, an dem der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Viertklägerin als Radfahrer, ein vom Erstbeklagten gelenkter, von der Zweitbeklagten gehaltener und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherter PKW Audi sowie ein vom Viertbeklagten gelenkter, von der Fünftbeklagten gehaltener und bei der Sechstbeklagten haftpflichtversicherter PKW BMW beteiligt waren.

 

[2] Die in Annäherung an die Unfallstelle insgesamt rund 8,2 Meter breite Fahrbahn der B 178 verläuft in Fahrtrichtung sämtlicher Unfallbeteiligter in einer langgezogenen Linkskurve. Im Unfallbereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h; kurz nach Beginn des Geltungsbereichs dieser Geschwindigkeitsbeschränkung beginnt ein sich kontinuierlich verbreiternder Linksabbiegestreifen, an dessen Beginn der Richtung Osten führende Fahrstreifen 3,9 Meter breit ist. Im Bereich der späteren Zweitkollision weist der Linksabbiegestreifen eine Breite von erst 1,2 Metern auf.

 

[3] Zum Unfallzeitpunkt dämmerte es stark, für einen PKW-Lenker entsprach die Dämmerung bereits völliger Dunkelheit. Alle am Unfallgeschehen beteiligten PKW fuhren mit Abblendlicht. Das Mountainbike des rund 25 km/h schnellen Radfahrers, der eine sehr auffällige, grell-gelbe Sportjacke trug, war unbeleuchtet und weder mit aktiven noch passiven Beleuchtungseinrichtungen versehen. Der Auffälligkeitswert des Fahrrads und seines Lenkers wäre durch eine aktive Beleuchtung deutlich gesteigert worden. Eine sichere Wahrnehmbarkeit des unbeleuchteten Mountainbikefahrers war bei Abblendlicht aus einer Entfernung von 40 Metern gegeben, eine Beleuchtung des Fahrrads durch ein rotfarbenes Rücklicht hätte die direkte Sicht auf gut 100 Meter gesteigert. Allerdings war die Sichtbarkeit im konkreten Fall aus dieser Entfernung bereits durch das Abblendlicht eines dem Audi voranfahrenden PKW (in der Folge: Drittfahrzeug) gegeben.

 

[4] Der Erstbeklagte mit dem Audi und der mit einem Tiefenabstand von nur 12 bis 13 Metern hinter ihm fahrende Viertbeklagte mit dem BMW näherten sich in „sehr zügiger und rasanter Fahrweise mit zumindest 100 km/h“ der späteren Unfallstelle. Rund 8 Sekunden vor der Erstkollision (des Audi mit dem Radfahrer) konnte der Erstbeklagte das vor ihm mit rund 70 km/h „langsamer“ fahrende Drittfahrzeug erkennen; den vor dem Drittfahrzeug befindlichen Radfahrer konnte er zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen, weil dieser vom Abblendlicht des Drittfahrzeugs noch nicht erfasst wurde. Der Erstbeklagte hätte den Radfahrer erstmals 5,5 Sekunden vor der Erstkollision – aus einer Entfernung von rund 85 Metern – rund 1,5 Sekunden lang im Abblendlicht des Drittfahrzeugs erkennen und unfallvermeidend reagieren können; 2,5 bis 3 Sekunden vor der Erstkollision war der Radfahrer für ihn erneut erkennbar. Der Erstbeklagte bemerkte den Radfahrer vor der Kollision aber überhaupt nicht.

 

[5] Der Lenker des Drittfahrzeugs reduzierte 4 Sekunden vor der Erstkollision seine Geschwindigkeit auf 50 km/h, setzte den linken Blinker und lenkte nach links aus, um den Radfahrer zu überholen. Der mit gut 100 km/h „wesentlich schnellere“ Erstbeklagte war aufgrund der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Audi und Drittfahrzeug gezwungen, sofort nach dem Aufleuchten der Bremslichter des Drittfahrzeugs die Geschwindigkeit des Audi durch eine „heftige“ Bremsung zu reduzieren, wobei er ein Auffahren auf das Drittfahrzeug „gerade noch“ verhindern konnte. Sowohl der Erstbeklagte als auch der Viertbeklagte waren durch dieses Bremsmanöver abgelenkt.

 

[6] Der Erstbeklagte reduzierte letztlich die Geschwindigkeit des Audi auf rund 50 km/h – wobei er diese erst 1 Sekunde vor der Erstkollision erreichte – und begann, das Drittfahrzeug rechts zu überholen. Als die Front des Audi bereits auf Höhe der Beifahrertüre des Drittfahrzeugs war, lenkte dessen Fahrer plötzlich und ruckartig nach rechts, woraufhin der Erstbeklagte reflexartig ebenfalls nach rechts auslenkte. Dadurch stieß der Erstbeklagte mit dem rechten Außenspiegel des Audi gegen das Ende des linken Lenkers des Fahrrads (Erstkollision), wodurch der Radfahrer das Gleichgewicht verlor. Hätte der Erstbeklagte eine den Sichtbedingungen angepasste, geringere Annäherungseschwindigkeit eingehalten und/oder das Rechtsüberholmanöver unterlassen, wäre es nicht zur Erstkollision gekommen.

 

[7] Unmittelbar nach der Erstkollision kam es zur Zweitkollision zwischen der rechten Front des BMW und dem Hinterrad des Mountainbikes, wodurch der Radfahrer durch die Luft geschleudert wurde. Bei Einhaltung eines ausreichenden Tiefenabstands zum vor ihm fahrenden Audi hätte der Viertbeklagte die Zweitkollision vermeiden können. Aufgrund des geringen Tiefenabstands war der Radfahrer für den Viertbeklagten nur in einem Zeitfenster von 1,5 Sekunden im Zeitraum von 6,5 bis 5 Sekunden vor der Zweitkollision wahrnehmbar. Ohne die Erstkollision wäre es nicht zur Zweitkollision gekommen.

 

[8] Der Radfahrer verstarb wenige Tage später an den Unfallfolgen.

 

 

Und dann seien auch noch die Verantwortungen der PKW-Lenker zitiert:

 

[10] Der Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte wenden ein, dass der Erstbeklagte den Eindruck gehabt habe, das Drittfahrzeug werde nach links abbiegen, sodass er es zulässig rechts überholt habe. Der Erstbeklagte sei zum Unfallzeitpunkt nicht schneller als 50 km/h gefahren. Da das Fahrrad nicht beleuchtet gewesen sei und der Radfahrer grundlos einen Seitenabstand zum rechten Fahrbahnrand von 1,2 Metern eingehalten habe, habe ihn der Erstbeklagte vor dem Unfall nicht erkennen können. Ein am Fahrrad angebrachtes Rücklicht hätte dessen Wahrnehmbarkeit auf die drei- bis fünffache Entfernung erhöht. Der Viertbeklagte sei unaufmerksam gewesen und habe einen zu geringen Tiefenabstand eingehalten.

 

[11] Der Viert-, die Fünft- und die Sechstbeklagte bringen vor, dass der zum Unfallzeitpunkt mit 50 km/h fahrende Viertbeklagte einen ausreichenden Tiefenabstand zum vor ihm fahrenden Audi eingehalten habe. Er habe den die Fahrbahn mittig befahrenden Radfahrer nicht wahrnehmen können, weil er durch andere Fahrzeuge verdeckt worden sei. Das Fahrrad sei nicht ausreichend beleuchtet gewesen.

 

 

 

Wen das ganze Urteil interessiert:

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=d1705f54-20fc-4ca6-9e54-c24ee4141d6b&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=28.01.2022&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Radfahrer*+UND+Mitverschulden*+UND+Licht*&Dokumentnummer=JJT_20211021_OGH0002_0020OB00120_21T0000_000

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Hmm ja, gut dass du das ansprichst. Da sind mir schon gelegentlich gefährliche Situationen aufgefallen, dass knapp Auffahrende einen vom Vorfahrenden überholten Radler leicht übersehen können.

Insbesondere hinter Lieferwagen/LKW ohne Fenster.

 

Blinke daher mittlerweile immer, wenn ich bei einen Radler überholen, auch wenn ich das innerhalb des eigenen Fahrstreifens machen kann. (spreche da von breiteren Freilandstraßen)

 

 

(und ohne Licht in der Spätdämmerung radln ist natürlich einfach fetzndeppert, insbesondere auf Überlandstraßen)

Bearbeitet von FloImSchnee
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Meine Erfahrung zum Thema Licht.

Ich fahre regelmässig (5°° und 17°°) zur von der Arbeit. Beleuchtung hab ich 1x am Helm und 1x vorne am Radl hinten natürlich ebenfalls.

Trage meistens einen Reflektorgurt und bin so viel wie möglich auf Radwegen unterwegs.

Zu meiner Verwunderung stelle ich sehr oft fest, das ist oft wurscht. Die Leut sitzen in der Blechkiste und sehen auch keinen wie ich meine gut sichtbaren Radler.

Daher ist meine Herangehensweise - rechne mit allem nur nicht damit das dich wer sieht.

In diesem Sinne - gsund bleiben.

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Ich bin vor etwa 7 Jahren aufs Gravelrad ausgewichen, da ich den Verkehrsdruck nicht mehr ausgesetzt sein wollte. Ab und zu muss ich natürlich ein Stück auf Bundesstraßen fahren.

 

Straßen, wie zB von Stockerau oder Korneuburg nach Ernstbrunn ( zu den Schwiegereltern ) welche vor 10 Jahren noch ok waren, wurden die letzten Jahre zu echten Rennstrecken - das ist nicht mehr lustig.

 

Ich plane jetzt eigentlich JEDE Tour auf komoot und die gute Nachricht, man kann sehr viele dieser Hotspotstrecken umfahren und muss sich nicht unbedingt der Gefahr aussetzen. Das ist abgesehen von meinem Gewicht auch ein Grund warum ich lieber in sogenannten Flachland unterwegs bin - die Anzahl der Nebenstraßen ist wesentlich höher - in Gegenden wie zB Tolmezzo bist du dem Verkehr voll ausgeliefert - Glockner würde ich noch gerne mal von BEIDEN Seiten fahren - wenn ich an die Motorsportgruppen dort denke - vergeht es mir aber gleich.

 

Mein Vater verunglückte mit dem Rennrad 1997 in Wolkersdorf tödlich - es gab keine Zeugen - meine Familie belastet es immer noch, wenn ich unterwegs bin.

 

Nachtrag: Wenn ich lese, das ein Millionär mit 419 km/h auf der Autobahn unterwegs ist und Tausende sich das ansehen und ihm gratulieren, finde ich unsere Gesellschaft nur krank

Bearbeitet von NoFatMan
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