Die meisten Firmen verwenden dieses System beim Jobrad https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/
Beim Modell der Gehaltsumwandlung verzichteten die Nutzer*innen eines Jobrads auf einen Teil ihres monatlichen Gehalts. Im Rahmen dieses Gehaltsverzichts werden die betrieblichen Anschaffungskosten z.B. auf 48 Monate umgelegt dieser Betrag vom Brutto-Lohn abgezogen.
Dies hat steuerliche Vorteile, da man mit niedrigerem Bruttolohn weniger Lohnsteuer bezahlt und eine private Nutzung eines Firmenfahrrads nicht als „Sachbezug“ versteuert werden muss. Sozialversicherungsbeiträge müssen hingegen auf den Bruttolohn VOR Gehaltsumwandlung abgeführt werden. Auch die Abfuhr einer Umsatzsteuer entfällt, da bei einem Gehaltsverzicht keine Einnahme aus einer Fahrzeugvermietung vorliegt.