Unabhängig vom Vertragsverhältnis ist das Überschreiten eines beschrankten Bahnüberganges und Ignorieren einer Lichtzeichenanlage schonmal "Vorsatz" - das ist noch schwerwiegender als Grobe Fahrlässigkeit.
Da ist man sowohl als Beamter als auch als VB seinen Job los. Es handelt sich hierbei um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand mit besondere Schwere (durch die Kinder), der jedenfalls eine Verurteilung nach sich ziehen wird.
VB´s haben da keinerlei Kündigungsschutz, Beamte etwas mehr, aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ists da auch nimmer weit her. Das heißt, der VB fliegt sofort.
Beim Beamten kann der oberste Vorgesetzte, als oberste Disiplinarinstanz, beschließen, dass das Dienstverhältnis bis zur Urteilsverkündung (unter Umständen ohne Entgeltfortzahlung) ausgesetzt wird.
Dann hat die Diszi-Kommission abhängig vom Urteil zu entscheiden, und da gibt's bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen ganz strenge Regeln mit wenig Interpretationsspielraum.
Vom Hergang der Kündigung gehe ich also davon aus, dass es Vertragslehrer waren; beamtete Lehrer gibt's schon länger nichtmehr.
Diese Kündigung hält mMn vor jedem Arbeitsgericht. Einzig evtl. Abfindungsansprüche usw.... sind da noch einklagbar, aber die sind ihren Job definitiv los.
Die beteiligten Eltern sind da ebenso zu verurteilen, weil sie im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht die Lehrpersonen daran hätten hindern müssen, diesen Blödsinn zu veranstalten.
Wenn ich einen Zug nicht rechtzeitig erreiche, ist das nicht die Schuld eines Bahnschrankens, sondern des eigenen Zeitmanagements. Punkt.
Das Wohl der Schutzbefohlenen und das eigene leibliche Wohl ist jedem "da komm ich später heim...." klar über zu ordnen.
Ich befürworte diese Entscheidung, diese Damen sofort vom Dienst frei zu stellen und ihnen alle rechtlichen Konsequenzen angedeihen zu lassen, die ihnen zustehen, sonst schafft man hier sofort einen Präzedenzfall.... und irgendwann stirbt ein Kind dabei und dann schau ma wieder wie der Maikäfer, wenns Blitzt......